Donnerstag, 19. Februar 2015

Fehler bei Übernahme der abgerufenen Lohnsteuerbescheinigung

Wer am Belegabruf (so genannte vorausgefüllte Steuererklärung) teilnimmt, muss beachten, dass ElsterFormular bei der Übernahme der abgerufenen Daten der Lohnsteuerbescheinigung folgenden Daten nicht übernimmt:
  • Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
  • Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung
Diese müssen also per Hand übertragen werden!

Erstes Update von ElsterFormular erschienen

Seit dem 12. Februar gibt es eine neue Version von ElsterFormular.

Korrigiert ist der Bug, dass bei Auswärtstätigkeit (Anlage N, Seite Auswärtstätigkeit) nun Tage mit ganztägiger Abwesenheit, von mehr als 8 Stunden und die An- und Abreisetage (Zeile 52ff) mit den entsprechenden Pauschalen multipliziert und tatsächlich bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Damit, dass ElsterFormular nun bei Auswärtstätigkeiten weniger komfortabel ist, muss man sich wohl abfinden. Zur Erinnerung: Das Papierformular bis 2013 enthielt rein die Zeilen, um für das Jahr gesammelt die Tage mit Abwesenheit größer 8h, größer 14h und volle 24h einzutragen. Diese musste man mit den Pauschalen multipliziere und zusammenrechnen. ElsterFormular bietet bis 2013 den Luxus, dass man einzelne Dienstreisen mit ihrem Ziel erfassen kann, mit den Tagesangaben zu dieser Dienstreise, und ElsterFormular hat alles dann selber zusammengerechnet. Dies machte die Organisation der eigenen Erklärung übersichtlicher, für den Bearbeiter im Finanzamt sicher auch.

Im Zuge der Änderungen des Reisekostenrechts war es im Etat anscheinend nicht drin, bei der Anpassung des Formulars diese Funktionalität beizubehalten. Nun bildet ElsterFormular exakt die Papierversion ab. Also gilt nun auch hier: Die Tagesangaben der einzelnen Dienstreisen des Jahres müssen selber zusammengerechnet werden. Ähnliches gilt für Kilometerpauschalen. Früher wurden bloß die km z.B. für Pkw eingegeben, und das Umrechnen in Euro machte ElsterFormular, nun muss man selber rechnen.

Mathematisch kein wirklich anspruchsvolles Problem, schade ist es doch. Auch wenn ElsterFormular eine reine Ausfüllhilfe für die Formulare ist, trennt man sich von so einem kleinen bisschen Komfort, dass ElsterFormular einem simple Rechenschritte abnimmt, doch ungern.

Geblieben sind leider die Bugs in der Anlage KAP. Die beschriebenen Fälle, in denen die Steuerberechnung nicht geht, weil Werte in einer Zeile erwartet werden, die es gar nicht mehr gibt, und die fehlerhafte Berechnung der Kirchensteuer sind immer noch da. Gerüchte sagen, es soll im März ein weiteres Update kommen, das diesen Fehler behebt.

Mittwoch, 28. Januar 2015

Erste Version von ElsterFormular 16.0

Auf der Elster-Seite steht seit dem 13.1. ElsterFormular 16.0 zum Download zur Verfügung, wie gewohnt in drei Varianten (für Privatanwender mit der ESt-Erklärung, für Unternehmer/Arbeitgeber mit Lohnsteuerbescheinigung und -voranmeldung, USt-Voranmeldung etc., aber ohne ESt-Erklärung, und Gesamt mit der Kombination aus Privat- und Unternehmerversion).

Heruntergelade habe ich die Privatversion. 111 MB. Lag das nicht mal so bei 60 oder 70 MB? Bei der Installation kam die übliche Frage, ob ich die Vorgängerversion deinstallieren will. Die Frage nach dem Beibehalten oder Löschen der persönlichen Daten und Einstellungen kam nicht mehr, die alten Daten bleiben nun ohne Nachfrage erhalten.

 Bei der Bedienung ist mir ein neues Feature aufgefallen, das Zeilen betrifft, bei denen mehrere Einträge hinzugefügt werden können. Beispiel: Anlage N, Aufwendungen für Arbeitsmittel. Hier konnte man bisher schon neue Zeilen hinzufügen und so z.B. Beträge für Büromöbel, Büromaterial, Computer eintragen. Hinzufügen und Löschen ging aber immer nur am Ende. wollte man bei den Eintragungen Büromöbel, Büromaterial, Computer die erste Zeile mit Büromöbeln entfernen, ging das nur, wenn man zuerst die folgenden Zeilen entfernte. Nun gibt es einen Button mit Pfeil hoch und runter, wenn man da drauf klickt, werden die Zeilen grau markiert und man kann Zeilen einzeln löschen, nach oben oder unten schieben oder mittendrin neue Zeilen einfügen, siehe Screenshot. Raus kommt man, indem man nochmal auf Pfeil hoch/runter klickt.

Im Bereich der Auswärtstätigkeiten wurde die Anlage N komplett geändert, insbesondere findet sich wieder, dass nach neuem Reisekostenrecht es nur noch Pauschalen für volle Tage und Abwesenheit über 8 Stunden gibt, die 14h-Pauschale also verschwunden ist, sowie An- und Abreisetage bei mehrtägigen Dienstreisen gesondert behandelt werden.
Verschwunden ist die Möglichkeit, mehrere Auswärtstätigkeiten getrennt zu erfassen inkl. Berechnung der Fahrtkosten anhand der km-Pauschalen. Dies muss man nun wie bei der Papiervorlage selbst ausrechnen und als Fahrtkosten eintragen. Auch die Zahl der Tage, an denen die Verpflegungspauschalen gewährt werden, ist nun zentral fürs ganze Jahr.

Hier gibt es übrigens einen im Elster-Forum heiß diskutierten Bug: Die hier eingegebenen Tage werden in der Steuerberechnung ignoriert! Nicht wundern, man hat nichts falsch gemacht, es ist ein Bug, der demnächst behoben werden soll. Dies betrifft sowohl Tage im Inland wie im Ausland. Werden vom AG steuerfrei ersetzte Verpflegungskosten eingetragen, kommt dann konsequenter Weise der Hinweis, dass man Erstattungen, aber keine Ausgaben eingetragen habe (wenn ElFo den Verpflegungsaufwand ignoriert, dann schon richtig). Der Hinweis ist übrigens grün, kann also mit "Nicht mehr anzeigen" ignoriert werden, eine Übermittlung der Erklärung ist also trotzdem möglich.

Mehrere Bugs gibt es in der Anlage KAP. Werden z.B. Gewinne aus der Veräußerung von Aktien eingegeben (Zeile 8), so erscheint bei der Steuerberechnung der Abbruchhinweis "Anlage KAP: Bei den Kapitalerträgen, die dem Steuerabzug unterlegen haben, wurden Gewinne aus
Aktienveräußerungen eingegeben, aber die Gewinne aus Kapitalerträgen fehlen oder sind kleiner als
die Gewinne aus Aktienveräußerungen." Problem: Die Zeile zur Eingabe von Gewinnen aus Kapitalerträgen, die man in der Anlage KAP für 2013 noch fand, gibt es für 2014 gar nicht mehr.

Weiterhin erfolgt bei den Kapitalerträgen auf die hierauf festgesetzte Steuer keine Berechnung der Kirchensteuer (bis hin dazu, wenn lt. Steuerbescheinigungen von der Bank Kirchensteuer abgeführt wurde, ElsterFormular einem vorrechnet, dass es die komplett zurück geben soll, was leider zu schön ist, um wahr zu sein).

Leider zeigt die erste Version von Elsterformular also Kinderkrankheiten, insbesondere, wo Änderungen in den Formularen offensichtlich bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt wurden, und dann das Fehlen von Angaben in Zeilen beklagt wird, die es gar nicht mehr gibt.