Freitag, 28. Mai 2010

Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge

Die Seite 2 ab Zeile 37 in der Anlage Vorsorgeaufwand behandelt den Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge. Dies ist der Riestervertrag, für den es vorher die Anlage AV gab.

Leider zeigt sich, dass viele damit erhebliche Probleme haben, was die ganzen Kreuze bedeuten.

Nun beantragt man bei einem Riestervertrag ja eine Zulage, direkt über den Versicherer, die dieser dann bei der Zulagenstelle beantragt und dem Vertrag gutschreibt.
Zusätzlich kann man beantragen, dass die Beiträge als Sonderausgaben in der Steuer berücksichtigt werden, sofern das einen Steuervorteil gibt, der höher ist als die Zulage (Günstigerprüfung). Trifft dies zu, sinkt also das zu versteuernde Einkommen. Da es entweder Zulage oder Sonderausgabenabzug gibt, wird am Ende des Steuerbescheids der Zulagenanspruch von der Steuererstattung wieder abgezogen.

Fall 1:

Man besitzt keinen Riestervertrag. Dann vergisst man die Zeilen ab Zeile 37 komplett. Kein Riester, keine Eintragungen, ganz einfach.

Fall 2:

Ein Alleinstehender hat einen Riestervertrag. Hier ist der Fall einfach: Man muss unmittelbar begünstigt sein, sonst wird der Vertrag gar nicht gefördert, und man kann wie in Fall 1 komplett leer lassen. Möchte man den Sonderausgabenabzug beantragen (es schadet nicht), kreuzt man in Zeile 37 bei Steuerpflichtiger Ja an. Zeile 38/39 bleiben frei, da sie nur bei Ehegatten gelten, wenn einer von beiden Nein angekreuzt hat.

Nun werden die Vertragsdaten aus der Anbieterbescheinigung übertragen.

Da ein Alleinstehender nicht mittelbar, sondern nur unmittelbar begünstigt sein kann, muss Zeile 41 angekreuzt werden. Dies erfordert einen Eintrag in den Zeilen 42 bis 45. Dies ist in der Regel die Zeile 42 bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern, das sozialversicherungspflichtige Bruttoeinkommen findet sich in der Meldung zur Sozialversicherung. Gefragt ist die Zahl aus dem Jahr davor, bei der Erklärung für 2009 also von 2008. Für Beamte gilt Zeile 43 (ja, das "beurlaubter Beamter" am Ende bezieht sich nur auf das Wort Einnahmen direkt davor, nicht auf die Amtsbezüge oder Besoldung). Zeile 44 bis 49 werden nur in wenigen Fällen ausgefüllt.

Wer als Alleinstehender nun immer noch ein Kreuz in Zeile 51 macht, zeigt, dass er Riester und Steuer nicht verstanden hat.

Fall 3:

Ehepartner, nur einer hat einen Riestervertrag, dieser kann nur unmittelbar begünstigt sein.

Für den Ehepartner, der keinen Riestervertrag hat, wird nichts in Zeile 37 angekreuzt (auch nicht nein), der Ehepartner mit Vertrag kreuzt Ja an, in Zeile 38/39 steht nichts.

Der Ehepartner mit Vertrag überträgt die Anbieterbescheinigung, kreuzt Zeile 41 an und füllt eine der Zeilen 42 bis 50 aus.

Fall 4:

Beide haben einen Riestervertrag.
Möchten beide den Sonderausgabenabzug beantragen, kreuzen beide in Zeile 37 Ja an. Zeile 38/39 bleibt leer. Nach Eintragen der Daten aus den Anbieterbescheinigungen werden die Daten zur Begünstigung eingetragen: Daten zur unmittelbaren Begünstigung wie bei den Fällen zuvor in Zeile 41 mit einem Wert in Zeile 42 bis 50, das Kreuz zur mittelbaren Begünstigung erfolgt in Zeile 51.
Natürlich kann maximal einer von beiden mittelbar begünstigt sein, wer also bei beiden Zeile 51 ankreuzt: Zurück auf los, schlau machen, was die Begünstigung bedeutet.

Fall 5:

Beider haben einen Riestervertrag, aber einer möchte keinen Sonderausgabenabzug beantragen (warum, weiß ich auch nicht). Dieser kreuzt in Zeile 37 nein an, muss dann aber in Zeile 38/39 an, ob er unmittelbar oder mittelbar begünstigt ist. Danach erfolgen für diesen Ehepartner keine Eintragungen mehr, weder Anbieterdaten noch Eintragungen in den Zeilen 41 bis 51.

KAP: Günstigerprüfung und Steuerkorrektur gleichzeitig

Die Anlage KAP ist mittlerweile für viele Personen optional, aber trotzdem ist es manchmal sinnvoll, diese auszufüllen, z.B.
  • bei ungünstig verteilten Freistellungsaufträgen (bei Bank A überschritten, bei Bank B nicht ausgeschöpft)
  • wenn das Einkommen so niedrig ist, dass die Besteuerung als normales Einkommen nach Steuertabelle günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer von 25%.
Der erste Punkt ist ein Fall für ein Kreuz in Zeile 5, der zweite Punkt für ein Kreuz in Zeile 4.

Nun muss man im Fall der Korrektur der falsch verteilten Freistellungsaufträge nicht alle Kapitalerträge erklären, im obigen Beispiel würde es reichen, Erträge, bezahlte Steuern und Soli von Bank A in den Zeilen 7, 49 und 50 einzutragen, der bei Bank A ausgeschöpfte FSA kommt in Zeile 14. In Zeile 14a kommt dann, was bei Bank B tatsächlich freigestellt war, ansonsten fällt Bank B unter den Tisch. Tatsächlich verlangt die Plausibilitätsprüfung bei Kreuz in Zeile 5 auch einen Eintrag in Zeile 14a (dieser kann auch 0 sein).

Aber wenn man die Günstigerprüfung möchte, müssen alle Kapitalerträge erklärt werden, denn entweder werden alle normal oder alle pauschal mit 25% versteuert, und um zu schauen, was günstiger ist, müssen natürlich alle Zahlen auf den Tisch.

Es ist auch möglich, dass sowohl Zeile 4 als auch 5 angekreuzt werten. Hier wird es nun etwas unangenehm: Man muss alle Erträge erklären, wegen des Kreuzes in Zeile 5 muss aber eine 0 in Zeile 14a stehen, sonst schlägt die Plausibilitätsprüfung an. Leider geht dann die Steuerberechnung nicht, denn nun ist die Plausibilitätsprüfung still, denn es erfolgt der Hinweis, dass die Günstigerprüfung beantragt, aber nicht alle Erträge erklärt wurden. Diese Meldung ist nicht unsinnig, denn man hat ja in Zeile 14a angegeben, dass bei Banken, für die die Erträge nicht erklärt wurden, 0 Euro freigestellt waren. Nur dass die 0 dort wegen Zeile 5 erforderlich war, sich also nicht entfernen lässt.

Es gibt für das Problem keine Lösung. Man kann die Erklärung übermitteln, muss aber auf die Steuerberechnung in ElsterFormular bei beiden Kreuzen verzichten. Man kann lediglich vorher einmal nur mit Kreuz in Zeile 5 berechnen (nicht vergessen, vor Übermittlung wieder Zeile 4 anzukreuzen), um die Berechnung ohne Günstigerprüfung zu erhalten. Mit Günstigerprüfung kann es dann nur besser werden, entweder es bleibt alles so, wie es ist, oder die 25% Abgeltungsteuer waren zu hoch und man bekommt einen Teil wieder.