Samstag, 27. Februar 2010

Update auf 11.2.0 verfügbar

Auf nicht kann man sich verlassen, noch nicht mal auf das Gerücht, dass das Update sich auf die erste Märzwoche verzögert...

...es ist nämlich da. Die für mich relevante Änderung (euphemistisch als Optimierung in der Steuerberechnung verkauft) liegt darin, dass im Gegensatz zur Version 11.1.3 für freiwillig/privat versicherte Arbeitnehmer nun wieder eine Steuerberechnung möglich ist.

Donnerstag, 25. Februar 2010

Riester: Angaben zur Art der Begünstigung

Steuerformular ausfüllen ist schwer. Weiß jeder.

Und prompt stoßen viele nach dem Eintragen der Vertragsdaten zu ihrem Riestervertrag auf folgenden Hinweis in der Steuerberechnung:
Sie haben Angaben zu Altersvorsorgebeiträgen gemäß § 10a EStG gemacht, aber nicht zu der Art der Begünstigung.
Nun weiß jeder, der sich mit seinem Riestervertrag beschäftigt hat, dass man begünstigt sein muss, damit der Staat diesen fördert, sei es mit der Riesterzulage oder Steuervorteilen. Entweder unmittelbar begünstigt (was auf jeden Fall zutrifft, wenn man als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist) oder mittelbar (weil man selber zwar nicht unmittelbar begünstigt ist, aber der Ehegatte, plus ein paar weitere Bedingungen). Kann man auch alles z.B. bei Wikipedia nachlesen.
Die Angabe zur Begünstigungsart ist also zwingend notwendig. Einerseits ist sie Voraussetzung für die Steuerbegünstigung. Andererseits sieht der Gesetzgeber eine Günstigerprüfung zwischen Zulage und Sonderausgabenabzug vor. Ohne Wissen über die Art der Begünstigung und in der Regel das sozialversicherungspflichtige Entgelt ein Jahr zuvor kann man aber den Zulagenanspruch nicht berechnen, damit also auch nicht prüfen, was günstiger ist, also kann insgesamt keine Steuerberechnung erfolgen. Die oben angegebene Meldung erfolgt also völlig zu Recht.
Was also tun: In den Zeilen unter den Vertragsdaten, also ab 41 in der Anlage Vorsorgeaufwand, ankreuzen, ob man unmittelbar oder mittelbar begünstigt ist. Eins von beiden muss man sein, sonst kann man die Riesterbeiträge nicht absetzen. Wenn man "unmittelbar begünstigt" angibt, muss man noch weitere Daten ausfüllen. Bei dem Normalfall eines rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmers beschränkt sich dies auf Zeile 42, in die das sozialversicherungspflichtige Entgelt des Jahres 2008 (!) kommt. Dieses findet man auf der Meldung zur Sozialversicherung, von der man Anfang 2009 von seinem Arbeitgeber eine Kopie bekommen hat.
Man kann sich darüber streiten, ob die fehlende Angabe zur Begünstigungsart nicht einen Fehler bei der Plausibilitätsprüfung produzieren sollte. Wahrscheinlich ja. Andererseits fällt auf, dass es in den Vorjahren bei der Anlage AV praktische keine Probleme gab, obwohl exakt dieselben Daten einzugeben waren wie nun als Teil der Anlage Vorsorgeaufwand. Ich vermute, dass dies daran liegt, dass in der Anlage AV die auszufüllenden Zeilen vor den Eingabefeldern mit den Vertragsdaten waren, in der Anlage Vorsorgeaufwand die Felder für die Begünstigungsart aber nach den Vertragsdaten stehen.

Update verschoben

Die Gerüchteküche im Elster-Forum berichtet, dass sich das Erscheinen des angekündigten Updates (auf Version 11.2.0), das u.a. den Fehler bei freiwillig krankenversichtern Arbeitnehmern lösen soll, auf ca. KW 9 (erste Märzwoche) verzögert.

Ob die Verzögerung daran liegt, dass diesmal vor der Veröffentlichung sorgfältiger getestet wird, ist nicht bekannt.

Dienstag, 23. Februar 2010

Kein Virus in update.exe

Die Meldung hat gestern das ElsterForum in Aufregung versetzt: Der (weitverbreitete, da in der Basisversion kostenlose) Virenscanner AntiVir meldete einen Virus namens PHISH/Fraud.AntiSpywareSield.L in der Datei update.exe von ElsterFormular 11.1.3.

Mittlerweile wurde diese Datei vom Hersteller von AntiVir analysiert und wie erwartet für gut befunden, d.h. es ist offiziell: Es war falscher Alarm.

Eine Korrektur der Virenpattern ist erfolgt, d.h. ab dem nächsten Update von AntiVir sollte die Virenmeldung wieder verschwinden. Achtung: Wer auf den falschen Alarm gestoßen ist, wird die Datei update.exe nun wohl in der Quarantäne von AntiVir wiederfinden. Von dort muss die Datei wiederhergestellt werden, sonst geht das nächste Update von ElsterFormular schlecht.

Dienstag, 9. Februar 2010

ElsterFormular 11.1.3 sucks

Nun hat es mich auch erwischt. Gestern dachte ich noch, so schlimm, wie viele Leute tun, ist ElsterFormular 11 doch gar nicht. Ich konnte problemlos mit meinen Eingaben eine Plausibilitätsprüfung und anschließend die Steuerberechnung durchführen (gut, ich weiß auch, dass man in der Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 10 ein Kreuz machen muss, dass zu den Daten eines Riestervertrages auch die Angabe des rentenversicherungspflichtigen Einkommens 2008 gehört usw.).

Nun ist das Update da, auf 11.1.3, Revision 3887. Ich weiß nicht, woraus die Optimierungen in der Anlage Vorsorgeaufwand bestehen sollen. Ich bezweifle, dass damit gemeint ist, dass ich nun (ohne Änderung der Steuerdaten) keine Steuerberechnung mehr bekomme. Weglassen der Daten zu Riester, Rürup und Co. nützt auch nichts. Selbst eine nackte Anlage Vorsorgeaufwand mit den aus der LStB übernommen Daten und dem Kreuz in Zeile 10 (ja, wenn das fehlt, wird dieses Feld nun bei der Plausibilitätsprüfung rot, hurra, wahrscheinlich ist Optimierung ein Euphemismus für "Wir haben das repariert, was früher immer ging, wir aber in ElFo 11 kaputt gemacht haben"). Erst komplettes Entfernen der Anlage Vorsorgeaufwand führt zu einer Steuerberechnung.

Vielen Dank, liebe Elsterprogrammierer. Ich sage ja immer, woran es bei ElsterFormular kränkelt, ist, dass man den Eindruck hat, dass niemand das Zeug mit Mustersteuerfällen testest, und man daher immer darauf gefasst sein muss, dass irgendwas, was gestern noch ging, heute nicht mehr funktioniert.

Also Vorsicht mit dem Update, ElFo 11.1.3 ist fabrikneuer Schrott.

EDIT: Der Knackpunkt scheint darin zu liegen, dass mal wieder der völlig exotische Fall von freiwillig statt gesetzlichen Krankenversicherten nicht geht. Wahrscheinlich eine Protestdemonstration der Elsterprogrammierer, die so schlecht bezahlt werden, dass keiner von ihnen die Pflichtversicherungsgrenze überschreitet. Jedenfalls eine never ending Story in der Geschichte von ElsterFormular.

UPDATE: Der Fehler, dass ElFo nicht mehr rechnet, wenn der Betrag in Zeile 24 größer als der in Zeile 25 der Lohnsteuerbescheinigung ist (was bei einem freiwillig oder privat krankenversicherten völlig normal ist), soll beim nächsten Update (Version 11.2.0) bereinigt werden. Als Termin wurde KW 8 angekündigt, es sollte sich also nur noch um Tage handeln.

Freitag, 5. Februar 2010

Ausfüllen der Anlage KAP in Fallbeispielen

Die Abgeltungssteuer ist da, alles ist anders.

Große Frage also, muss man die Anlage KAP noch ausfüllen, und wenn ja, wie.

Grundsätzlich gilt: Kapitalerträge werden in der Regel nun direkt an der Quelle abschließend (!) besteuert, d.h. die Bank führt von den (nicht freigestellten) Kapitalerträgen nun 25% Steuern (plus Soli) ab, damit ist die Sache eigentlich erledigt. Unterliegt man der Kirchensteuerpflicht, so ergibt sich die Komplikation, dass man der Bank sagen muss, an welche Kirche sie Kirchensteuer abführen muss, tut man dies nicht, so lässt sie es sein. Die Beauftragung zum Abführen der Kirchensteuer gilt dabei immer jahresweise!

Wann muss man die Anlage KAP abgeben?
  • Es müssen noch Kirchensteuern abgeführt werden, weil man zwar kirchensteuerpflichtig war, aber mindestens eine Bank diese nicht abgeührt hat.
  • Es lagen Kapitalerträge vor, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen. Dies sind in der Regel ausländische Kapitalerträge, beliebtes Beispiel sind ausländische thesaurierende Fonds, für die auch eine deutsche depotführende Bank keine Steuern abführt.
Wer sollte eine Anlage KAP abgeben?
  • Das persönliche Einkommen ist so niedrig, dass es günstiger ist, wenn die Kapitalerträge wie bisher als ganz normales Einkommen versteuert werden als mit den pauschalen 25%
  • Die Freistellungsaufträge waren ungünstig verteilt.


Beispiele:

Zur Vereinfachung wird von einer Einzelveranlagung ausgegangen, wo der Freibetrag bei 801 Euro liegt.
  1. Kirchensteuerabzug:
    Man hatte insgesamt 1001 Euro Kapitalerträge, für die keinerlei Kirchensteuer abgeführt wurde, davon
    • 601 Euro bei Bank A, davon 401 Euro freigestellt, Abgeltungssteuer 50 Euro (25% von 200 Euro über der Freistellung)
    • 400 Euro bei Bank B, komplett freigestellt
    Hier erfolgen in der Anlage KAP nun folgende Kreuze:
    • Kreuz in Zeile 6 (Fehlender Kirchensteuerabzug)
    • Zeile 7: 601 Euro (Kapitalerträge bei Bank A)
    • Zeile 14: 401 Euro (Freistellungsauftrag bei Bank A)
    • Zeile 14a: 400 Euro (Freigestellte Kapitalerträge bei Bank B, die in Zeile 7 nicht auftauchen, da hier ja kein Steuerabzug stattfand)
    • Zeile 49: 50 Euro (von Bank A abgeführte Kapitalertragssteuer)
    • Zeile 50: von Bank A abgeführte Solidaritätszuschlag
    Nun berechnet das FA die fehlende Kirchensteuer nach.
    Variation: An den Eingaben ändert sich nichts, wenn bei Bank B zwar 600 Euro Kapitalerträge anfielen, und auf die 200 Euro, die über dem freigestellten Betrag lagen, Abgeltungssteuer mit Berücksichtigung der Kirchentsteuer abging. Dies ist also der Fall, dass bei Bank B der Kirchensteuerabzug beauftragt wurde, während man es bei Bank A vergessen hat. In dieser Variante werden also von den Kapitalerträgen bei B nur in Zeile 14a die 400 Euro erklärt, die freigestellt waren. Das was bei B drüber lag, taucht gar nicht auf, da hier ja vollständig besteuert wurde.
  2. Günstigerprüfung:
    Meint man, dass es günstiger ist, wenn man statt mit 25% die Kapitalerträge ganz normal versteuert (Anhaltspunkt hierfür ist der so genannte Grenzsteuersatz!), so macht man ein Kreuz in Zeile 4. Bei der Günstigerprüfung müssen alle Kapitaleträge erklärt werden! Das Schema beim Ausfüllen ist nun:
    • In die Zeilen 7 bis 13 kommen die Kapitalerträge bei allen Banken, in Zeile 14 die Beträge, die bei allen Banken freigestellt waren
    • Die Zeile 14a bleibt leer, da ja alles erklärt wurde und der gesamte freigestellte Betrag in Zeile 14 steht.
    • In die Zeilen 49 bis 51 kommen die laut Steuerbescheinigungen abgeführten Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer.
  3. Ungünstig verteilter Freibetrag:
    Wie in Beispiel 1 fielen nun bei Bank A 601 Euro und bei Bank B 400 Euro Kapitalerträge an, aber die Frestellungsaufträge waren ungünstig verteilt: 301 Euro bei Bank A, 500 Euro bei Bank B. Dies führte dazu, dass bei Bank A für die nicht freigestellten 300 Euro an Abgeltungssteuer 75 Euro abgeführt wurden, bei Bank B wie zuvor nichts, aber dort 100 Euro vom Freistellungsauftrag nicht ausgeschöpft wurden. Günstigerprüfung sei hier nicht relevant, weil man so viel verdient, dass der Grenzsteuersatz über 25% liegt. Hier beantragt man eine Überprüfung des Steuereinbehalts (Überprüfung muss also nicht bedeuten, dass man meint, dass die Bank falsch gerechnet hat):
    • Kreuz in Zeile 5
    • Zeile 7: 601 Euro (Kapitalerträge Bank A)
    • Zeile 14: 301 Euro (bei Bank A freigestellt)
    • Zeile 14a: 400 Euro (das, was bei Bank B vom Freibetrag ausgeschöpft wurde)
    • Zeile 49: 75 Euro (Abgeltungssteuer von Bank A abgeführt)
    • Zeile 50, 51: Soli und Kirchensteuer dazu
    Bei der Überprüfung des Steuereinbehalts stellt das FA nun fest, dass nur 701 Euro vom Freibetrag ausgeschöpft wurden, und man erhält für nicht freigestellte 100 Euro die Abgeltungssteuer (also 25 Euro) zurück.
  4. Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlagen:
    In diesem Beispiel soll davon ausgegangen werden, dass ausländische thesaurierende Fonds ausschüttungsgleiche Erträge produziert haben, die steuerpflichtig waren. Da die Bank hierfür keine Abgeltungssteuer abführt, muss man neben einem Kreuz in Zeile 5 diese Beträge dann in Zeile 15 erklären. Die Eingaben in den Zeilen 7 bis 14a ändern sich. Im einfachsten Fall, wo man seinen Freibetrag voll ausgeschöpft hat, keine Günstigerprüfung braucht und die Bank zum Abführen der Kirchensteuer ermächtigt hat (oder nicht kirchensteuerpflichtig ist), steht dann lediglich in Zeile 14a die Zahl 801.
Alle abgeführten Steuern sind mit den Steuerbescheinigungen im Original nachzuweisen!

Kurz gesagt:
Bleibt man unter dem Sparerfreibetrag und hat alles freigestellt, braucht man keine Anlage KAP. Liegt man drüber, hat die Freistellungsaufträge sinnvoll über die Banken verteilt, den Banken den Auftrag zum Abführen der Kirchensteuer gegeben und liegt mit dem Grenzsteuersatz über 25%, so braucht man die Anlage KAP in der Regel auch nicht.