Sonntag, 31. Januar 2010

Steuererklärung, wie anfangen

Nach den ersten Schritten mit ElsterFormular hier ein paar allgemeine Hinweise zur Einkommensteuererklärung.

Eine Steuererklärung kann ganz fix gehen. Vorausgesetzt, man hat alles griffbereit. Die Grundlage für eine schnelle und einfache Erklärung wird also lange vorher gelegt. Jeden Beleg, der steuerlich relevant ist, sollte man gut aufbewahren, im Zweifelsfall legt man sich einen Ordner Steuer ab und sammelt da Belege (bzw. Kopien davon) zentral. Jeder Beleg, der da drin ist, muss nicht lange gesucht werden.

So, dann kann es losgehen:
  • Im Hauptvordruck werden die persönlichen Daten eingetragen, Name, Anschrift, Beruf, Bankverbindung. Alleinstehende tragen sich immer unter "Steuerpflichtiger/Ehemann" ein, selbst wenn sie weiblich sind, denn sie sind ja die steuerpflichtige Person. Bei Zusammenveranlagung von Eheleuten kommen dann noch die Daten der Ehefrau dazu. Bei getrennter Veranlagung geben beide eine eigene Erklärung ab, als wären sie Alleinstehend, es wird also keine Ehefrau eingetragen.
  • Arbeitnehmer brauchen auf jeden Fall noch die Anlage N. Hier können dann die Daten aus der oder den Lohnsteuerbescheinigung(en) eingetragen werden. Diese werden dann automatisch in die passenden Felder der Anlage N übernommen. Vorsicht: Manchmal tragen Arbeitgeber Nullwerte in Felder ein, die gar nicht zutreffen und daher leer bleiben sollten. In die Anlage N kommen auch Werbungskosten, das sind zunächst die Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale), Fahrtkosten für Dienstreisen o.ä., Ausgaben für Fachbücher, beruflich genutzten PC, Bewerbungen etc.
  • Angaben zur Sozialversicherung erfolgen nun in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand. Hier erscheinen dann bei Arbeitnehmern die aus der LStB übernommenen Werte zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Achtung: Nicht das Kreuz (bei Zusammenveranlagung die Kreuze) in Zeile 10 vergessen! Arbeitnehmer tragen hier ein Ja ein, das gilt auch für den Ehepartner, wenn der über Familienversicherung mitversichert ist. Freiwillig oder privat Versicherte tragen den Gesamtbeitrag zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung in Zeile 14 bzw. 15 ein.
  • In die Anlage Vorsorgeaufwand kommen auch die Riesterrente (Zeile 37ff), Basisrente (Rüruprente) in Zeile 7, alte normale Renten- bzw. Lebensversicherungen in Zeile 19 oder 20 (ab 2005 abgeschlossenen normale RV bzw. KLV sind nicht mehr absetzbar!). Haftpflicht-, Unfall-, Risikolebens- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann man ab Zeile 16 eintragen. Allerdings sollte man sich klar sein, dass häufig schon durch die normale Sozialversicherung der maximale Sonderausgabenabzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits ausgeschöpft ist, so dass hier eingetragene Werte oft keinen Effekt zeigen.
  • Haushaltsnahe Tätigkeiten und Handwerkerleistungen kommen in Seite 3 des Hauptvordrucks. Achtung: Es zählen keine Materialkosten und es muss nicht nur eine richtige Rechnung geben, der Betrag muss auch unbar bezahlt worden sein (Überweisung, Lastschrift), Barzahlung ist schädlich! Mieter sollten an ihre Nebenkosten denken, worin sich so Dinge wie Treppeputzen, Schornsteinfeger, Hausmeister etc. verstecken können.
  • Für jedes Kind wird eine Anlage Kind ausgefüllt.
  • Die Anlage KAP sollte nach Einführung der Abgeltungsstuer oft überflüssig sein.

Dienstag, 26. Januar 2010

Außergewöhnliche Belastungen und Kapitalerträge

Wer immer die Monate vor dem Jahreswechsel auch nur den Finanzteil von Zeitungen und Zeitschriften von Weitem sah, konnte es nicht übersehen: Die Abgeltungssteuer kommt.

Nun ist sie da, und es kommt die Steuerklärung für Jahr 1 der Abgeltungssteuer. Im Prinzip eine Vereinfachung, da die Steuern für Kapitalerträge direkt von den Banken einbehalten werden, interessiert sich das Finanzamt nicht mehr für Kapitalerträge.

Moment... nicht ganz. Eine Ausnahme liegt bei außergewöhnlichen Belastungen vor. Hier zählt das Gesamteinkommen inklusive Kapitalerträgen für die Ermittlung der Grenze, wann aus einer zumutbaren eine außergwöhnliche Belastung wird. Daher stolpern nun viele, die zu den eher flüchtigen Lesern von Formularen gehören, über die Meldung
"Für den Abzug der außergewöhnlichen Belastungen ist eine Aussage zu den Kapitalerträgen zu treffen."
Da die Anlage KAP nun optional ist, verlangt die Steuererklärung nun beim Eintragen von außergewöhnlichen Belastungen eine Aussage zu Kapitalerträgen:
  • Entweder in Zeile 72 des Hauptvordrucks ein Kreuz, dass die Kapitalerträge unterhalb des Sparerfreibetrags (801 Euro bei Alleinstehenden) liegen,
  • oder in Zeile 73 die Angabe der Höhe aller Kapitalerträge (ohne Abzug des Sparerfreibetrags, den zieht das FA selber ab).
Das Ganze unabhängig davon, ob eine Anlage KAP erstellt wurde (denn selbst wenn sie da ist, müssen nicht mehr alle Kapitalerträge darin angegeben werden)!

Montag, 25. Januar 2010

ElsterFormular 2009/2010, erste Bilanz

Nun habe ich nach dem Wochenende ElsterFormular 2009/2010, Version 11.1.1 installiert.

Nach all den negativen Berichten im Forum hätte ich mir das Ganze schlimmer vorgestellt. Vorweg: Ich bin über nichts gestolpert, was ein echter "Showstopper" wäre.

Zunächst einmal zur Optik: Sie ist viel besser geworden. Viel moderner als das doch etwas altbackene Design der Vorgängerversionen. Direkt beim Einstieg gibt es Hinweise zur Einkommensteuererklärung.

Was ich nicht getestet habe: Datenübernahme aus dem Vorjahr. Für mich persönlich habe ich festgestellt, dass die Menge der Informationen, die sich nicht ändert, recht gering ist. Die gebe ich schneller neu ein als all die Informationen anzupassen, die sich geändert haben.

Bisher habe ich angelegt: Anlage N mit zwei Lohnsteuerbescheinigungen (wegen Arbeitsplatzwechsels), Werbungskosten mit Pendlerpauschale (ebenfalls zwei ständige Arbeitsstätten, wegen Arbeitsplatzwechsels), Beiträgen zu Berufsverbänden etc., und einer Dienstreise ins Ausland. Die Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel konnte ich nicht eintragen, der Fehler wurde ja im Forum schon diskutiert. Übergangsweise habe ich sie unter Reisenebenkosten eingetragen. Der Rest ging problemlos.

Schlecht: Ich habe mich absichtlich etwas dumm gestellt, die Daten aus meinen LStBescheinigungen eingetragen, und dann auf Berechnung geklickt. Prompt meldete die Plausibilitätsprüfung natürlich den im Forum hinlänglich nachgefragten Fehler mit fehlender Aussage zu steuerfreien Zuschüssen zur Krankenversicherung. Hier wurde von ElsterFormular zwar automatisch die neue Anlage Vorsorgeaufwand mit den aus der LStB übernommenen Daten zur Sozialversicherung hinzugefügt, bei der Fehlermeldung springt ElsterFormular aber nicht in diese Anlage und markiert Zeile 10. Wer nicht weiß, was es mit diesem (berechtigten) Fehler der Plausibilitätsprüfung am Hut hat, der hat es in der Tat schwer, die entsprechende Stelle zu finden, wo das Kreuz fehlt. Hier ist sicher eine Optimierung möglich.

Weiterhin habe ich die Anlage S hinzugefügt, ohne Auffälligkeiten.

Nun muss ich nur noch auf meine Bescheinigungen für Riester und Handwerkerleistungen warten, dann geht es weiter.

Fazit: ElsterFormular könnte ein so schönes Programm sein, wenn man nicht den Eindruck hätte, es ist mit der heißen Nadel gestrickt. Die grundsätzlichen Verbesserungen sind augenfällig, ich hatte keinerlei Probleme bei der Installation (Windows 7, 64bit!), der Adobe Reader wurde gefunden, alles prima, wenn nicht viele kleine Bugs bei gar nicht mal unüblichen Steuerfällen wären, bei denen man den Eindruck hat, dass es keinen vernünftigen Test mit Musterfällen gibt.

Probleme mit Auswärtstätigkeit

Aktuell werden zwei Probleme mit Auswärtstätigkeiten (also sowas wie Dienstreisen) berichtet:
  • Es ist wohl nicht möglich, Reise- bzw. Übernachtungskosten leer zu lassen, es treten also bei einer Dienstreise Fehler auf, bei der man keine Fahrtkosten hatte (weil man mit dem Firmenwagen oder als Mitfahrer bei einem Kollegen unterwegs war) und nicht übernachtet hat, und bei der man nur den Verpflegungsmehraufwand geltend machen will. Der Betrag Null geht auch nicht. Derzeit muss man also Dummy-Beträge von 1 Euro eintragen, oder man wartet auf einen Fix.
  • Das Feld zur Eingabe von Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist deaktiviert und kann nicht ausgefüllt werden. Hier würde mir zur Lösung einfallen, dass man entweder die Reisekosten in einem Beiblatt ausrechnet und unter den sonstigen Werbungskosten angibt, oder man wartet auch hier auf einen Fix.

Fehlende Anlage EÜR

Ein kleiner Tipp an alle Selbständigen, beim Betrachten der Seite von ElsterFormular findet man derzeit noch folgenden Hinweis:
Hinweis:

Aus technischen Gründen wird später bereitgestellt: Lohnsteuerbescheinigung 2010 (voraussichtlich Mitte Februar 2010), Gewerbesteuererklärung und Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrags 2009, Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) 2009, Anlage N-Gre und Anlage § 34a EStG (voraussichtlich Mitte März 2010).
(Hervorhebungen von mir)

Wer derzeit ElsterFormular herunter lädt, sollte mit dem Suchen nach der EÜR gar nicht erst anfangen. Es ist auch überflüssig, im Elster-Forum zu fragen, wann die Version mit Anlage EÜR denn erscheinen wird. Das Elster-Forum ist ein reines Anwenderforum, an dem sich die Elster-Leute inhaltlich nicht beteiligen, dort weiß man also auch nicht mehr, als auf der Elster-Seite steht.

Es heißt also Abwarten und Tee trinken. Selbst auf dem Formularserver der Finanzverwaltung, wo man die Formulare für die Papiererklärung findet, gibt es die Anlage EÜR noch nicht, soweit ich es sehe.

Samstag, 23. Januar 2010

Steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung

Bekommt man eine Fehlermeldung
Für die Ermittlung der Höhe der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen der erklärten Versicherungsbeiträge ist eine Aussage zu den ggf. erhaltenen steuerfreien Zuschüssen/Beiträge/Behilfen zur Krankenversicherung erforderlich
und fragt sich, was das bedeuten soll?

Beiträge zur Krankenversicherung können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Übrigens nicht erst ab 2010, wie viele nach einigen Zeitungsartikeln glauben. Wahr ist nur, dass Krankenkassenbeiträge ab 2010 besser abgesetzt werden können.

Für 2009 gilt noch: Für einen Alleinstehenden werden die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis 2004 Euro oder 1500 Euro anerkannt, je nachdem, ob man Ansprüche auf steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung bekam.

Wer bekommt steuerfreie Zuschüsse?
  • Arbeitnehmer, denn der Arbeitgeber tut die Hälfte zur Krankenversicherung dazu.
  • Rentner,
  • Beamte (die bekommen von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe)
Kurz gilt also, wer nichtselbständig arbeitet oder Rentner ist, der bekommt steuerfreie Zuschüsse, also Maximalbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen 1500 Euro. Selbständige zahlen ihre Krankenversicherung komplett selbst, also keine steuerfreie Zuschüsse, also Maximalbetrag 2400 Euro.

Und genau die Angabe, ob man steuerfreie Zuschüsse erhält, fehlt bei Erscheinen dieser Fehlermeldung. Die Angabe erfolgt in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand in Zeile 10. Sie erfolgt für den Steuerpflichtigen selber, sowie bei Verheirateten auch für die Ehefrau (falls sie über die Krankenkasse des Mannes versichert ist, und der Ja ankreuzt, muss sie auch Ja ankreuzen).

Das Ganze wurde von mir schon letztes Jahr beschrieben, damals befand sich das Feld aber noch im Hauptvordruck, Zeile 67. Inhaltlich gilt der Beitrag ansonsten immer noch.

Alte und neue Fehler

Aktuell werden folgende Fehler im Forum berichtet:
  • Falsche Angabe der Religionszugehörigkeit: In der Steuerberechnung wird eine völlig andere Religionszugehörigkeit angezeigt als im Formular eingegeben. Diesen Fehler gab es schon einmal zu Anfang der letzten Version (warum kommen bei ElsterFormular Fehler eigentlich immer wieder?), es ist wohl ein reines Darstellungsproblem und sollte die Korrektheit der übermittelten Erklärungsdaten nicht beeinflussen.
  • Das Scrollrad der Maus verhält sich komisch: Beim Hoch- und Runterblättern des Formulars per Scrollrad verändert sich der Inhalt von Pulldown-Feldern durch das Scrollen, auch wenn dieses gar nicht den Focus hat. Vorsicht!

Freitag, 22. Januar 2010

ElsterFormular 2009/2010 kann jetzt Einkommensteuer

Wie angekündigt erschien am 20. Januar die Version 11.1.0 von ElsterFormular, die nun auch die Möglichkeit bietet, eine Einkommensteuererklärung zu erstellen.

Wer diese Version noch nicht heruntergeladen hat, sollte es aber lassen. Es gibt verschiedene Probleme:
  • Fehlerhafte Datenübernahme aus dem Vorjahr, weswegen auf einmal falsche Anlagen erscheinen, teilweise für die Ehefrau statt den Steuerpflichtigen, was ElsterFormular wie üblich mit der Fehlermeldung dankt, dass Angaben zur (nicht vorhandenen) Ehefrau fehlen.
  • Nach Übermittlung der Steuererklärung steht auf dem Ausdruck der komprimierten Erklärung der rote Hinweis, dass dieser Ausdruck nicht zur Abgabe beim FA gedacht sei.
Nach Berichten im Elster-Forum wurde den Elsterbeauftragten der FA mitgeteilt, dass in den nächsten Tagen eine neue Version 11.1.1 zur Verfügung stehen wird. Also noch ein paar Tage warten und das Wochenende mit schöneren Dingen als der Steuer verbringen.

Wie üblich stellt sich die Frage, wer denn vor der Auslieferung die Software testet (wenn überhaupt).

UPDATE: Auf der Webseite von Elster sehe ich noch keinen Hinweis, aber das Update ist wohl da, wobei es etwas dauern kann, bis es bei allen Downloadservern angekommen ist. Ich werde mein Wochenende aber trotzdem mit angenehmeren als ElsterFormular verbringen, und eins ist sicher: das nächste Update kommt schneller als man denkt.

Samstag, 16. Januar 2010

Krankenkassenbeiträge absetzen

Es rauschte im Blätterwald, dass sich durch das Bürgerentlastungsgesetz die Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung ab dem Veranlagungsjahr 2010 verbessert.

Leider ist bei vielen nach flüchtigem Lesen hängen geblieben, dass man die Beiträge jetzt absetzen könne, und dies vorher nicht gegangen wäre. Falsch.

Hier eine kurze Darstellung:
  • Alte Rechtslage (seit 2005): Sonstige Vorsorgeaufwendungen sinf für einen ledigen Arbeitnehmer bis 1500 Euro absetzbar, dazu gehören der Arbeitnehmerbeitrag zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, Beiträge zu Haftpflicht- und Unfallversicherungen, sowie alte Kapitallebensversicherungen (Beginn vor 2005). Unfallversicherungen, die sowohl den privaten wie beruflichen Bereich abdecken, gelten je zur Hälfte als Werbungskosten und Vorsorgeaufwendungen.
  • Neue Rechtslage ab 2010: Der Arbeitnehmerbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ist voll absetzbar. Dafür werden die Arbeitlosenversicherung sowie Beiträge zu Haftpflicht-, Unfall- und alten Kapitallebensversicherungen nicht mehr berücksichtig. Alternativ können die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wie bisher abgesetzt werden, nun aber bis 1900 Euro.
Zur Verdeutlichung eine Musterrechnung:
  • Der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Krankenversicherung ist derzeit 7,9%.
  • Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung: 0,975% (für Sachsen und Kinderlose abweichend).
  • Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung: 1,4%.
Macht insgesamt: 10,275%vom Bruttoeinkommen. Nur Kranken- und Pflegeversicherung: 8,875%.

Hiermit erhält man folgende Ergebnisse:
  • Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 14600 Euro liegt der Arbeitnehmeranteil zur GKV, PV und ALV bei max. 1500 Euro. Diese sind bis 2009 wie ab 2010 voll absetzbar. Trotzdem kann sich ab 2010 ein Vorteil ergeben, wenn noch Beiträge zu Haftpflicht, Unfall und alter KLV gezahlt werden. Wurde früher bei 1500 Euro gekappt, passiert das ab 2010 bei 1900 Euro.
  • Bis zu einem Bruttoeinkommen von knapp 18500 Euro kann der Arbeitnehmeranteil zur GKV, PV und ALV nun voll abgesetzt werden, da dieser nicht über 1900 Euro liegt. Dies ist ein Vorteil, denn vorher wurde bei 1500 Euro gekappt. Beiträge zu weiteren Versicherungen (wie oben aufgezählt) senken weiterhin das zu versteuernde Einkommen, bis die 1900 Euro-Grenze erreicht ist.
  • Ab etwa 21400 Euro liegt der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung über 1900 Euro. Dieser Beitrag ist voll absetzbar! Der Beitrag zur Arbeitlosenversicherung wirkt sich nun steuerlich nicht mehr aus, genauso Beiträge zu weiteren Versicherungen. Diese Gruppe profitiert am Meisten vom Bürgerentlastungsgesetz.
Privat Krankenversicherte müssen beachten, dass für sie nur der Beitrag anerkannt wird, der dem Leistungsumpfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Hierfür erhalten sie in der Regel von ihrem Versicherer eine Bescheinigung, die diesen Betrag ausweist.

Die Absetzbarkeit der weiteren Formen der Vorsorge (Rentenversicherung, Basis-/Rürupversicherung, Riester) ändert sich nicht.

Für die Einkommensteuererklärung 2009 gilt noch die Rechtslage von 2005. Aber wie gesagt, auch hier wirken sich die Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge schon steuerlich aus. Bei gesetzlich Versicherten sind die Daten in der Lohnsteuerbescheinigung enthalten und werden von ElsterFormular automatisch in die neue Anlage Vorsorge übernommen. Und wer die 1500 Euro mit GKV, PV und ALV noch nicht ausgeschöpft hat, für den lohnt es sich, mal zu Überlegen, ob man nicht eine Haftpflichtversicherung besitzt (die fürs Auto gilt übrigens auch, Voll- oder Teilkasko hingegen nicht), oder eine Unfallversicherung, oder noch eine alte Lebensversicherung laufen hat.

Freitag, 15. Januar 2010

Steuererklärung mit Elster: Erste Schritte

2009 ist vorbei, viele wollen jetzt möglichst schnell ihre Steuererklärung machen. Manche davon zum ersten Mal.

Für diese Zielgruppe folgende Hinweise:

Es gibt zwei wesentliche Produkte, die Elster im Namen tragen, ElsterOnline und ElsterFormular. Viele registrieren sich bei ElsterOnline und sind dann enttäuscht, weil sie vergeblich die Formulare für die Steuererklärung suchen.

Merke: ElsterOnline bietet keine Möglichkeit, seine Einkommensteuererklärung zu machen. Hierfür braucht man das Programm ElsterFormular (oder ein kommerzielles Steuerprogramm, die mittlerweile auch alle die Option zur elektronischen Abgabe der Erklärung bieten). Eine Registrierung bei ElsterOnline ist für die Einkommensteuererklärung nicht notwendig (es gibt eine Übertragungsart in ElsterFormular, die die Registrierung erfordert, aber die ist optional, mehr dazu weiter unten).

ElsterFormular muss man herunterladen und auf seinem PC installieren. Dies geht nur unter Windows. Die Version für die Einkommensteuererklärung 2009 wird ca. ab 20. Januar 2010 zur Verfügung stehen.

Die Benutzung von ElsterFormular orientiert sich an den Papierformularen. Glücklich wird man mit ElsterFormular also nur werden, wenn einem auch die Papierformulare keine Schweißperlen auf die Stirn treiben. Zu ElsterFormular gibt es einen Benutzerleitfaden und eine Demo-Tour (unter der Überschrift Informationen auf der ElsterFormular-Homepage), die man sich erstmal anschauen sollte.

ElsterFormular ist nur zur elektronischen Übermittlung der Steuererklärung geeignet. Es ist nicht möglich, die Steuererklärung als normale Formulare auszudrucken!

Startet man ElsterFormular zum ersten Mal, wählt man als Aktion die Einkommensteuererklärung 2009 aus. Dann füllt man die Formulare weitgehend wie gewohnt aus, wobei es z.B. für die Lohnsteuerbescheinigung eine eigene Eingabemaske gibt, die im Layout so aussieht wie die Lohnsteuerbescheinigung und die dort eingegebenen Werte automatisch an den entsprechenden Stellen in den Formularen einträgt.

Ist man fertig, so kann man die Einkommensteuererklärung elektronisch übermitteln. Hierfür bietet ElsterFormular zwar Übertragungsarten: mit und ohne Authentifizierung. Ich finde die Übertragung ohne Authentifizierung einfacher. Man muss hier dann allerdings nach der Übermittlung ein Exemplar der sich dann öffnenden komprimierten Darstellung der Erklärung ausdrucken , unterschreiben und ans Finanzamt schicken, damit sich rechtsgültig als abgegebenn gilt. Bei Übertragung mit Authentifizierung muss man bei ElsterOnline registriert sein (dies ist die einzige Stelle in ElsterFormular, für die die Registrierung bei ElsterOnline gut ist), hier braucht man kein Exemplar der Steuererklärung ans Finanzamt zu schicken. Muss man Belege im Original beim FA einreichen, bleibt einem der Papierkram aber doch nicht erspart, weswegen sich der Vorteil der papierlosen Erklärung in vielen Fällen wieder arg relativiert.

Apropos, da ElsterOnline und ElsterFormular zwei grundverschiedene Dinge sind, darf man nicht damit rechnen, dass die mit ElsterFormular übermittelte Erklärung als offener Auftrag in ElsterOnline erscheint.

ElsterFormular quo vadis?

Pünktlich zum 8. Januar ist die diesjährige Version von ElsterFormular erschienen. Naja, zumindest ein bisschen. Denn bisher gehen nur so Dinge wie Umsatzsteuervoranmeldungen. Steuererklärungen kann man damit noch nicht machen. Die Version, die auch die Einkommensteuer enthält, soll nun zum 20. Januar erscheinen.

Der Erfolg der neuen Version war durchschlagend. Innerhalb eines Tages musste ein korrigiertes Setup-Programm bereit gestellt werden, weil es massiv Probleme gab. Andere mussten die .NET-Runtime-Umgebung installieren, obwohl das natürlich nicht bei den Systemanforderungen steht und man auf einem Wald- und Wiesen-PC nicht voraussetzen kann, dass .NET schon installiert ist.

Erst wird die komplette Version nicht rechtzeitig fertig, dann geht es bei vielen nicht. Bananensoftware deluxe, reift beim Kunden. Sind ja nur blöde Steuerbürger.

Gelegenheit, sich mal die Probleme der Version 10 in Erinnerung zu rufen:
  • Diverse Ausschlussfälle bei der Steuerberechnung, u.a. wenn ein freiwillig Krankenversicherter es übersehen hat, die Krankenkassenbeiträge einzutragen und so negative Vorsorgeaufwendungen entstanden. Schafften es frühere Versionen es noch, eine Meldung anzuzeigen, dass negative Vorsorgeaufwendungen zu Null korrigiert wurden und dann trotzdem zu rechnen, ging nun nichts mehr (später dann korrigiert).
  • Der Fall, dass Kinder nicht die Freundlichkeit besaßen, am 1.1. zur Welt zu kommen, und nun mitten im Jahr volljährig werden, war anfangs noch vorgesehen, später dann nicht mehr, irgendwann wurde es gefixt.
  • Mitten im Jahr wird Eric, das Modul zur Datenübermittlung geändert, nur noch neue Versionen können übermitteln. Natürlich kann man mit der neuen Version für Steuerfälle, die vorher übermittelt wurden, keine Bescheiddaten mehr abholen. Nebenbei werden die Dateien der Steuerfälle noch so geändert, dass es auch nicht mehr geht, als eine korrigierte Version von ElsterFormular erscheint.
  • Bei vielen gingen die neueren Versionen von ElsterFormular nicht mehr, sie durften auf einmal ein vcredist von Microsoft runterladen und installieren.
  • Einzelfälle haben Probleme, dass ElsterFormular den Adobe Reader nicht findet.
Diese Aufzählung ist sicher nicht abschließend.

Unbestritten tut sich einiges bei ElsterFormular. Es wird anscheinend tatsächlich daran gearbeitet, dass es auch jenseit von Windows läuft (was schon seit Jahren angekündigt wird!), hierfür wird wohl auf Qt umgestellt. Der Ersatz der internen Vorschau und Drucksteuerung durch die Nutzung eines externen Programms über PDF rührt wahrscheinlich auch hierher. Es gibt Verbesserungen, die lange vermisste Möglichkeit, eine komprimierte Erklärung nochmal auszudrucken, ist da, man kann in mehreren Tabs Steuerfälle parallel bearbeiten.

Aber an einem hapert es ganz massiv: Qualitätstests. Waren echte Installationsprobleme bei den Versionen 8 und 9 sehr selten, häuften sie sich nach meinem Eindruck bei Version 10 massiv, und das, was sich bei Version 11 nach wenigen Tagen andeutet, stimmt nicht sehr hoffnungsvoll. Natürlich können die Elster-Entwickler nicht auf jedem PC mit jeder Software-Konfiguration testen. Dass es bei dem einen oder anderen Einzelfall nicht geht, wird sich nie ausschließen lassen. Aber warum machen denn Software-Entwickler öffentliche Betatests, sogar Microsoft, wie es bei Windows 7 und Office der Fall war? Eben um solche Problemkonstellationen zu entdecken, die sich im Labor nicht finden lassen. Hat irgendjemand schonmal von einem Betatest von ElsterFormular bei echten Anwendern gehört?

Ich habe den Eindruck, die Elster-Entwicklung findet im Elfenbeinturm statt. Informationen darüber, was für zukünftige Versionen geplant ist, neudeutsch Roadmaps genannt? Fehlanzeige. Das sehr aktive Anwenderforum wird von Elster komplett ignoriert, gerade mal wird die technische Plattform bereit gestellt, aber das auch nur schlecht statt recht (damit man gar nicht erst auf die Idee kommt, das Forum hätte für Elster auch nur irgendeine Relevanz).

Dann stellt sich die Frage, warum Steuerfälle, die im letzten Jahr noch (irgendwann) gingen, dann auf einmal zu Fehlern oder Ausschlussfällen führen. Bei Version 10 war es ja sogar so, dass es Fälle gab, die anfangs noch gingen, und dann nach einem Update nicht mehr (volljährig gewordenes Kind). Es kann doch nicht sein, dass ElsterFormular jedes Jahr immer wieder verlernt, wie die Vorsorgeaufwendungen bei freiwillig Krankenversicherungen berechnet werden und das mühsam durch Updates korrigiert werden muss! Da stimmt doch ganz offensichtlich etwas mit den Tests nicht.

Ich habe selber lange im öffentlichen Dienst gearbeitet. Ich weiß, wie dort gekürzt wird. Das betrifft die Stadtverwaltung, Polizei, Feuerwehr, und ganz bestimmt auch die Finanzverwaltung. Ich glaube, die Elsterentwickler drehen bestimmt nicht Däumchen.

Aber das, was sie abliefern, war in der letzten Zeit sicher nicht geeignet, die Verbreitung von ElsterFormular zu fördern. Und das lässt sich leider nur zum Teil mit personellen Ressourcen erklären. Sondern, dass das, was in jeder besseren Softwarefirma Standard ist, nämlich ordentliches Projektmanagement, Qualitätskontrolle mit Unittesting usw. für Elster ein Fremdwort zu sein scheint.