Samstag, 19. Dezember 2009

Probleme mit Adobe Reader

Eine der Neuerungen in ElsterFormular 10 ist das Nutzen von PDF als Dateiformat. Gab es bisher eine eigene Druckvorschau und -funktion in ElsterFormular, so ist diese nun weggefallen und stattdessen wird eine PDF-Datei erzeugt, die dann im Adobe Reader geöffnet wird.

Abgesehen davon, dass man nun also ein Zusatzprogramm zum Drucken braucht, bringt dies Vorteile. Man kann seine Steuerberechnung und die komprimierte Erklärung abspeichern und so oft drucken, wie man möchte. Alle Klagen derjenigen, denen der Ausdruck der komprimierten Erklärung wegen leeren Toners oder Tinte oder wegen Papierstaus misslang. und dann feststellten, dass man die Erklärung für einen neuen Druckversuch erst nochmal neu übermitteln musste, sind vorbei.

In der Regel klappt das mit dem PDF auch gut. Nur, wie so oft im Leben, bei einigen halt nicht. Subjektiv tritt dies besonders oft auf, wenn die Version des Adobe Readers sehr alt oder parallel zum Reader eine (gerne auch ältere) Vollversion von Acrobat installiert ist.

Dann kommt gerne:
"Interner Fehler
Programmversion: 10.3.2.0
Methode: TKern::ElfoShellExecute
Zeile: 986

Die in C:\Users\username\ElsterFormular\2008-2009\ElsterFormular_komprimierte_Steuererklärung.pdf übergebene Dateierweiterung ist keiner Anwendung zugeordnet!
Folge:
C:\Users\username\ElsterFormular\2008-2009\ElsterFormular_komprimierte_Steuererklärung.pdf nicht geöffnet!


Die betroffenen Anwender schwören Stein und Bein, dass Adobe Reader installiert ist und sich PDF-Dateien im Windows-Explorer damit ganz normal mit Doppelklick öffnen lassen.

Was also tun? Warum ElsterFormular den Adobe Reader manchmal nicht findet, ist leider innerhalb des Anwenderforums unklar, da es einerseits wohl recht selten auftritt, andererseits die Konstellation, unter der es dazu kommt, nicht eindeutig identifiziert ist.
Bisher gibt es zwei Lösungen:
  1. Die simple, einmalige, wenn man es eilig hat: Solange die o.a. Fehlermeldung noch offen ist, geht man in den angegebenen Ordner (hier also C:\Users\username\ElsterFormular\2008-2009) und öffnet die angegebene Datei mit Doppelklick.
  2. Manchmal scheint es dauerhaft zu helfen, wenn man bei einer beliebigen PDF-Datei über das Kontext-Menü (rechte Maustaste) den Punkt "Öffnen mit ... Programm auswählen" auswählt, als Programm den Adobe Reader auswählt und dabei darauf achtet, dass das Ankreuzfeld "Dateityp immer mit dem gewählten Programm öffnen"

Probleme beim Abholen des Bescheids

Hat man bei der Übermittlung angegeben, dass man den Bescheid auch elektronisch möchte, erhält man (hoffentlich) irgendwann folgende Mail:


"für Sie wurde von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung (Bundesland) über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Datei (Einkommensteuerbescheid Jahr) zur Abholung bereitgestellt.


Was nun?
  1. ElsterFormular öffnen
  2. Übermittelte Steuererklärung laden (die in einem farbigen Balken darauf hinweist, dass und wann die Erklärung übermittelt wurde)
  3. Im Menü Datenübermittlung den Menüpunkt zur Bescheidabholung auswählen.
So einfach könnte das Leben sein, aber da hat man die Rechnung ohne die Entwickler von ElsterFormular gemacht: Bei der Version 10.3.1.0 gibt es bei dieser Funktion, die seit Jahren klaglos ging, Probleme. Der Menüpunkt zur Datenabholung ist grau (also inaktiv). Das liegt nicht am User, es ist ein Fehler.
Möglicherweise geht die Abholung, nachdem man ein Update auf die aktuelle Version 10.3.2.0 durchgeführt hat. Es gibt aber auch viele Berichte, dass es dann trotzdem nicht geht. Anscheinend ist es auch davon abhängig, mit welchen Versionen von ElsterFormular die Erklärung gespeichert wurde. Ist der Menüpunkt also nach einem Update immer noch grau, ist Hopfen und Malz verloren, man kann den Bescheid nicht abholen.

Einziger Wermutstropfen: Den Bescheid erhält man unabhängig von der elektronischen Abholung immer auch auf Papier per Post, im Allgemeinen nur wenige Tage später (ich habe sogar schon erlebt, dass der Brief vor der E-Mail über den bereitgestellten Bescheid da war). Und nur der Papierbescheid ist verbindlich. Leider muss man dann auf den Komfort des direkten Vergleichs der Zahlen zwischen Bescheid und der Berechnung durch ElsterFormular verzichten. Bei Abweichungen daher gut auf die Erläuterungen im Bescheid achten.