Sonntag, 16. August 2009

Verbleibender Betrag mit Minus

ElsterFormular bietet ja den Vorteil, dass man sich anhand der eingegebenen Daten berechnen lassen kann, ob eine Nachzahlung droht oder eine Erstattung winkt.

Hierzu werden zu Beginn der Steuerberechnung die folgenden Daten angegeben:
  1. Festgesetzte Steuer
  2. Abzug vom Lohn (evtl. noch abgeführte Zinsabschläge)
  3. Verbleibende Beträge
Anscheinend macht die Interpretration vielen Leuten Probleme, was das Vorzeichen betrifft, insbesondere, wenn vor den verbleibenden Beträgen ein Minuszeichen steht.

Also, in der Berechnung steht, wieviel Geld der Staat als Steuern von einem haben will, wieviel schon als Lohnsteuer an den Staat abgeführt wurde, und dann die Differenz von beidem. Ist die festgesetzte Steuer weniger als das, was schon als Lohnsteuer abgeführt wurde, ist der verbleibende Rest negativ. Ein Minus bedeutet also, dass man eine Erstattung bekommt. Fehlt das Minus, will der Staat diesen Betrag noch haben.

Bei der Steuerberechnung gilt also: negativ ist positiv, wie beim HIV-Test.

Analogie:

Man beauftragt einen Handwerker, und da er misstrauisch ist, will er 500 Euro Vorkasse. Die Rechnung fällt aber niedriger aus, als gedacht, nämlich 450 Euro.
Dies heißt:
  • zu zahlen: 450 Euro
  • bereits gezahlt: 500 Euro
  • noch zu zahlen: -50 Euro
Logisch, dass -50 Euro zu zahlender Rest bedeutet, dass man die zu viel gezahlten 50 Euro zurück erhält. Dieselbe Logik gilt bei der Steuerberechnung von ElsterFormular. Ist doch eigentlich ganz einfach!

PS: Eine Falle gibt es aber noch, seitdem evtl. Vorauszahlung (z.B. bei Selbständigen) nicht mehr bei ElsterFormular eingegeben werden. Da die Vorauszahlung bei der Berechnung dann natürlich nicht berücksichtigt wird, muss man von dem verbleibenden Rest die Vorauszahlung selber abziehen.