Dienstag, 12. März 2013

Anlage Kind: Wie man Abbruchhinweise vermeidet

Abbruchhinweise tun weh, meist heist es lapidar: Überprüfen Sie die Höhe und den Zeitraum des Kindergeldanspruchs und das Kindschaftsverhältnis.
Insbesondere gibt es bei mehreren Anlagen Kind keinen Hinweis darauf, welche den AHW auslöst.

So sieht meine Empfehlung zum Umgang mit der Anlage Kind aus:
  • Steuererklärung ohne Kind soweit fertig machen, dass die Plausibilitätsprüfung ok ist und bei der Steuerberechnung tatsächlich gerechnet wird.
  • Nun einzeln die Anlage Kind für die Kinder hinzufügen, beginnend mit dem ältesten, zuletzt für das jüngste Kind. Bei jeder Anlage Kind sind dabei folgende Punkte relevant:
  1. Kindschaftsverhältnis: Hier sind beide Elternteile anzugeben. Veranlagen zwei Eheleute gemeinsam und ist das das Kind beider, ist der Fall einfach, dann wird bei Ehemann und Ehefrau jeweils leibliches Kind angekreuzt. Ist es nur das Kind von einem der beiden, so wird bei diesem leiblich angekreuzt und der andere Elternteil beim Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person angegeben. Bei getrennter Veranlagung, wo beide einzeln als Steuerpflichtige Person abgeben, hat der Ehepartner in der Erklärung nichts zu suchen, also wird dieser bei einem leiblichen Kind von beiden ebanfalls als andere Person eingetragen. Das gleiche gilt bei Lebensgemeinschaften ohne Trauschein, allein Erziehenden usw. Wichtig ist, dass jeder Elternteil Anspruch auf das halbe Kindergeld hat, egal wer es tatsächlich bekommt, in all diesen Fällen ist also nur das halbe Kindergeld einzutragen!
  2. Wie lange bestand für das Kind Kindergeldanspruch. Dieser beginnt mit dem Monat der Geburt und geht auf jeden Fall bis zum Monat der Volljährigkeit, danach müssen ab Zeile 14 die Gründe angegeben werden, warum das volljährige Kind zu berücksichtigen ist. Befindet sich das Kind in Ausbildung (z.B. Studium) erhöht sich die Grenze bis zum Monat, in dem es 25 wird. Die Ausbildung wird in Zeile 14 eingetragen. Zwischenzeiten bis 4 Monate (z.B. zwischen Abitur und Studiumsbeginn) sind erlaubt (Zeile 18). Kinder bis 21 werden berücksichtigt, wenn sie keinen Ausbildungsplatz finden oder arbeitslos gemeldet sind. Die Zahl der Monate, in denen laut voriger Angaben Kindergeldanspruch bestand, wird mit 184 (bei den ersten beiden Kindern), 190 beim dritten Kind bzw. 215 ab dem vierten Kind multipliziert. Dieser Betrag wird nun als Kindergeldanspruch eingetragen (bei einer Zusammenveranlagung beider Eltern) bzw. die Hälfte davon, wenn es eine Einzeln- oder Getrenntveranlagung ist bzw. es nur das Kind von deinem der beiden Eheleute ist. Bei Kindern, die Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, verlängert sich die Altersgrenze entsprechend. Das "weiß" ElsterFormular natürlich nur dann, wenn der entsprechende Zeitraum auch eingetragen wird.
  • Nachdem die Anlage Kind so ausgefüllt wurde, Plausibilität prüfen, Steuerberechnung durchführen, ob alles ok ist, dann speichern und mit dem nächsten Kind weitermachen.

Sonntag, 3. März 2013

Wo finde ich die Einkommensteuer 2012, da sind nur die Formulare für 2011

Es gibt einen Unterschied zwischen ElsterFormular und dem ElsterOnline-Portal.

  • ElsterFormular ist eine kostenlos angebotene Software zum Herunterladen und Installieren auf einem Windows-PC. Damit kann man schon seit Jahren die Einkommensteuererklärung machen, und seit Januar auch für 2012.
  • Das ElsterOnline-Portal ist eine per Java-Applet realisierte Web-Oberfläche. Da kann man schon länger als Arbeitgeber Lohnsteuerbescheinigungen übermitteln, als Unternehmer Umsatzsteueranmeldungen vornehmen, und ganz frisch, als Beta geht auch die Einkommensteuer 2011. 2012 soll hier Ende März rum gehen, Gerüchten zufolge evtl. auch erst im April.
Wer also "schon immer" seine Einkommenstuer "mit Elster" gemacht hat, tat dies ganz bestimmt nicht im Online-Portal, sondern höchstwahrscheinlich mit ElsterFormular. Und damit geht es auch für 2012, man muss nur am richtigen Ort schauen: https://www.elster.de/elfo_home.php

Dienstag, 26. Februar 2013

Anlage Kind, Berücksichtigung eines volljährigen Kindes

Eigentlich ist es mit den volljährigen Kindern viel einfacher geworden, denn sind sie noch in Erstausbildung, fällt das ganze Zeug mit Erwerbstätigkeit des Kindes etc. weg.
Aber die Praxis im ElsterForum zeigt, dass da viele Menschen Probleme mit haben.

Wie trägt man es also in ElsterFormular ein?

Der Aufbau der Anlage Kind ist teilweise neu:
  • Zeile 22 fragt danach, ob die Erstausbildung schon abgeschlossen wurde. Nein heißt: Zeile 23 bis 27 bleiben leer!
  • Zeile 23 fragt danach, ob nach der abgeschlossenen Erstausbildung eine weiter hinten dran gehängt wurde. Nein heißt, dass Zeile 24 bis 27 leer bleiben, es sei denn, es wurde in Zeile 15-18 etwas eingetragen.
  • Falls wir immer noch nicht im Spiel sind, wird in Zeile 24 gefragt, ob eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wurde (keine Ausbildung). Falls hier zu bejahen ist, sind die Zeilen 25-27 auszufüllen.

Der einfachste Fall

Das Kind war 2012 die ganze Zeit volljährig und in Erstausbildung. Die Erstausbildung ist übrigens mit der ersten Berufsausbildung bzw. dem Erststudium abgeschlossen. Keine Erstausbildung ist es, wenn nach einer Berufsausbildung ein Studium aufgenommen wird oder an ein abgeschlossenes Studium ein weiteres drangehängt wird.

Aber zurück zum Beispiel:

Zeile 22: Nein.
Zeile 23-27: leer.

Damit ist das Thema erledigt! Geht es noch einfacher?

Kind wurde volljährig

Eigentlich macht das zum vorherigen Fall keinen großen Unterschied. Früher hatte ElsterFormular ein Problem, wenn bei der Ausbildung in Zeile 14 als Starttermin 1.1. eingetragen wurde, obwohl das Kind erst später volljährig wurde.

Korrekt ist eigentlich, in Zeile 14 als Starttermin den 18. Geburtstag einzutragen, denn vorher war es logischerweise nicht als volljähriges Kind zu berücksichtigen. Inzwischen ist ElsterFormular aber toleranter und akzeptiert auch den 1.1. als Anfangsdatum.

Da die Erstausbildung noch nicht fertig ist, wird in Zeile 22 nein eingetragen, Z23-27 leer.

Kind hat Ausbildung abgeschlossen

Irgendwann ist die Erstausbildung zuende, sagen wir Studienende am 30.6.2012, entsprechend wird in Zeile 14 der Zeitraum 1.1.-30.6.2012 eingetragen.
Danach nahm das Kind eine Erwerbstätigkeit auf, Kindergeld gab es dann natürlich keins mehr.

Nun gibt es meines Erachtens zwei Möglichkeiten:
  • Ich stelle mich auf den Standpunkt, dass sich Zeile 22 auf die zu berücksichtigen Zeiträume lt. Zeile 14 ff bezieht. Also sage ich, Ausbildungsende 30.6., da war ja für den Zeitraum bis 30.6. die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen, kreuze in Z22 nein an, fertig. Die restlichen 6 Monate ist das Kind nicht mehr steuerlich relevant, also ist auch irrelevant, wass es da getrieben hat.
  • Ich sage, gut, das Kind hat seine Erstausbildung abgeschlossen, kreuze in Z22 ja ein, da es danach aber keine weitere Ausbildung aufgenommen hat, kreuze ich in Z23 nein an, der Rest bleibt leer.
Pragmatisch tendiere ich zur ersten Variante, es entspricht auch der Steuerlogik. Rechnerisch macht es keinen Unterschied, die Steuerberechnung berücksichtigt für 6 Monate den Kinderfreibetrag (so der sich daraus ergebende Steuervorteil den Kindergeldanspruch überwiegt).

Abgeschlossene Ausbildung, Variante

Das hier gesagte gilt nur bis 21, denn nur dann werden Arbeitslosenzeiten berücksichtigt.

Kind hat am 30.6. Lehre abgeschlossen, wurde nicht übernommen, arbeitslos gemeldet, hat dann zum 1.10. Stelle gefunden.
  • Zeile 14 Berufsausbildung 1.1.12-30.6.12
  • Zeile 19 arbeitslos gemeldet 1.7.12-30.9.12
  • Zeile 22: ja, die erste Berufsausbildung wurde abgeschlossen
  • Zeile 23: nein, es wurde keine weiter Ausbildung aufgenommen.
  • Rest leer

Die Kür

Dieses Beispiel basiert auf einem realen Fall aus dem Elster-Forum.

Kind, geb. 15.1.87, hat Ausbildung abgeschlossen, dann 9 Monate Grundwehrdienst, dann Studium begonnen, während dessen einen Minijob mit 5 Stunden/Woche.
Wegen des Grundwehrdienstes gab es bis Ende Oktober 2012 Kindergeld.

Einzutragen
  • Kindergeldanspruch für 10 Monate, also 1840 Euro
  • Zeile 14: Studium 1.1.-31.10.2012
  • Zeile 21: Grundwehrdienst 30.6.2010-31.3.2011
  • Zeile 22: ja, die Erstausbildung wurde schon abgeschlossen
  • Zeile 23: ja, weitere Ausbildung wurde aufgenommen
  • Zeile 24: ja, das Kind war erwerbstätig
  • Zeile 25: ja, Zeitraum 1.1.-31.10.
  • Zeile 26: nein
  • Zeile 27: bleibt leer (warum? Siehe unten).
Warum bleibt Zeile 27 leer? Das erscheint tatsächlich auf den ersten (und wohl auch zweiten) Blick nicht einsichtig, lautet die Beschriftung der Zeile doch "... wöchentliche Arbeitszeit der Tätigkeiten lt. den Zeilen 25 und 26", da müssten doch nun eigentlich die 5h Minijobs rein? Tatsächlich akzeptiert dies die Plausibilitätsprüfung von ElsterFormular nicht!

Diese Frage klärt das EStG selber, dort heißt es in §32 (4) Satz 2 und 3:
"Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums wird ein Kind ... nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ... sind unschädlich."
Bedeutet: Bei einem Minijob ist die Arbeitszeit nicht relevant. Und aus diesem Grund will ElsterFormular sie auch gar nicht wissen, weigert sich sogar, sie anzunehmen. Erst wenn eine nicht-geringfügige Beschäftigung vorliegt, interessiert die 20h-Grenze, und da dann die Arbeitszeit von nicht-geringüfiger Beschäftigung und Minijob zusammen.

Sehr ausführlich wird es in der Eingabehilfe beschrieben, man muss es mehrmals lesen, aber es werden noch einige Sonderfälle beschrieben, jedenfalls steht hier zwar nicht ausdrücklich, Zeile 27 bleibt bei reinem Minijob leer, aber es ergibt sich implizit (Hervorhebungen von mit):
"Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung / eines Erststudiums werden volljährige Kinder nur berücksichtigt, wenn sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden vertraglich vereinbarter regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit oder ein Ausbildungsdienstverhältnis sind unschädlich. Eine geringfügige Beschäftigung im Sinne der §§ 8, 8a SGB IV ist ebenfalls unschädlich. Sie liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig 400 € im Monat nicht überschreitet (geringfügig entlohnte Beschäftigung). Sie ist nicht unschädlich, wenn gleichzeitig mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bestehen und das Entgelt hieraus insgesamt mehr als 400 € beträgt. Die wöchentliche Arbeitszeit und die Anzahl der monatlichen Arbeitseinsätze sind dabei unerheblich. Eine geringfügige Beschäftigung liegt ebenfalls vor, wenn das Entgelt zwar 400 € im Monat übersteigt, die Beschäftigung aber innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist (kurzfristige Beschäftigung). Eine geringfügige Beschäftigung kann neben einer anderen Erwerbstätigkeit nur unschädlich ausgeübt werden, wenn dadurch insgesamt die 20-Stunden-Grenze nicht überschritten wird"

Donnerstag, 19. April 2012

Version 13.2.0 verfügbar

Ruhig ist es in diesem Blog geworden, was daran liegt, dass mir die Muße zum Schreiben fehlt, nicht daran, dass es keine Probleme mit ElsterFormular gäbe.

Neu ist die Version 13.2.0, die einige grobe Bugs beheben soll:
  • Alle bisherigen Versionen von 13.x beherrschten die Rückübermittlung der Bescheiddaten nicht. Achtung: Wer schon übermittelt hat, hat Pech gehabt. Eine elektronische Abholung ist wohl definitiv nicht möglich. Nur wer die neue Version installiert bzw. darauf ein Update macht und seine Steuererklärung erst mit dieser Version überträgt, soll die Daten dann auch elektronisch abholen können, wenn dies bei Übermittlung angefordert wird. Einziger Trost: Wie immer kommt der (verbindliche) Bescheid sowieso per Post.
  • Es gab Probleme mit Riesterverträgen bei getrennt veranlagten Eheleuten, die Steuerberechnung wurde mit der Fehlermeldung, dass keine Angaben zur Art der Begünstigung gemacht wurden, verweigert. Dies soll behoben sein.
  • Bei der Eingabe von Riester in Form der Kurzeingabe wurden die Beiträge bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt, auch das soll nun gehen.
Weiterhin gab es einige Dinge, die bei den letzten kleineren Fixes behoben wurden, so z.B. dass es beim Erstellen neuer Steuererklärungen bei bestimmten Versionen nicht möglich war, eine Religion auszuwählen (!), dann das Problem mit der angeblich ungültigen Sozialversicherungs- bzw. Zulagennummer.
Eigentlich alles Kleinigkeiten, jeder Programmierer macht Fehler, aber ehrlich gesagt: Sowas wie die nicht mögliche Eingabe einer Religion hätte bei jedem noch so trivialen Test direkt auffallen müssen. Das wirft kein gutes Bild auf das Qualitätsmanagement, bis hin zu Frage, ob ein solches überhaupt existiert.

Donnerstag, 12. Januar 2012

Sozialversicherungsnummer oder Zulagennummer falsch

Es ist ja jedes Jahr spannend, an welcher Stelle, mit der niemand rechnet, da seit Jahren fehlerfrei funktionierend, die neue Jahresversion von ElsterFormular auf die Nase fällt.

Gewinner des Jahres 2012 ist die Prüfung der Sozialversicherungsnummer bzw. Zulagennummer in der Anlage AV auf Gültigkeit. Zur Verwunderung einiger, die sie einfach aus dem Vorjahr übernommen haben, ist diese nun auf einmal ungültig. Ähnliches tritt bei der Vertragsnummer für Vermögenswirksame Leistungen (VL) auf, insbesondere wohl, wenn diese Buchstaben enthält.

Ein Bug, der angeblich schnellstens in der nächsten Version behoben werden soll.

Gefahr: Beiträge zur Rentenversicherung fehlen

Achtung bei der Datenübernahme im neuen Elsterformular:

Es werden beim Übernehmen der Daten von 2010 zu Beginn diverse Werte abgefragt, ob sie übernommen werden sollen. Bei der Lohnsteuerbescheinigung sind dies der Bruttolohn, gezahlte Steuern und Soli, KV- und ALV-Beiträge, aber nicht die AG- und AN-Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Dies führt leicht dazu, dass man erstmal die Werte übernimmt, die geänderten Daten für 2011 anpasst und am Ende mit einer LStB dasteht, in der man die Rentenversicherung vergessen hat.

Ganz logisch erscheint mir das nicht. Es wird gesagt, die Datenübernahme sei hier nicht sinnvoll, weil sich solche Daten gegenüber dem Vorjahr oft ändern. Aber gilt das für Bruttoentgelt, Lohnsteuer und Soli nicht genauso? Wenn es heißen würde, die Zahlen ändern sich, deswegen werden nur Lohnsteuerklasse und ETIN übernommen, und man muss die Zahlen komplett neu eintippen, wäre es eindeutig. Aber ein paar Beträge zum Übernehmen anbieten, ander überspringen ist wirklich sehr fehlerträchtig.

Kurzes Glück

13.0.0.8055 war gerade einen Tag raus, schon gibt es das erste Update.
Geht nur nicht, bin\installationsverwaltung wurde nicht gefunden, bzw. genauer gesagt angeblich eine Datei dieses Namens mit falschem Inhalt.

Deutsche Wertarbeit, made in Bavaria.

UPDATE: Das Interessante ist: Ich habe 13.0.0.8055 runtergeladen, installiert (natürlich als Administrator), es wurde gefragt, ob die alte Version deinstalliert werden soll, dies mit ja beantwortet (und dabei natürlich gesagt, dass er meine persönlichen Einstellungen und Dateien nicht mit entfernen soll). Hinterher war das neue ElsterFormular da, aber das installationsverwaltung.exe war noch das alte vom Dezember. Warum? Muss man wohl die Bayern fragen. Was letztendlich geholfen hat: 13.0.0.8055 deinstallieren (dabei hat das alte installationsverwaltung.exe komischerweise niemand gestört), Installation von 13.0.0.8055 neu durchführen (zum Glück hatte ich das Setup nicht weggeworfen), nun ging das Update. Sehr vertrauenserweckend.